Die Uploadfilter und die ahnungslosen Politiker

Es geht um ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger und die Einführung von Uploadfiltern. Die Pläne sind umstritten. In der Auseinandersetzung um ein neues europäisches Urheberrecht wird eben mit harten Bandagen gekämpft.

 

Lobbyisten der Verleger und Sicherheitspolitiker wollen eine Filterpflicht und eine Vergütung für die Nutzung auch von kleinen Textausschnitten und Überschriften. Vor allen Dingen über die Einführung von Uploadfiltern wird intensiv diskutiert. Aber oft scheint in der Diskussion nicht so ganz klar zu sein, welche Uploadfilter eigentlich gemeint sind. Denn es gibt sehr viele unterschiedliche Arten dieser Filter.

 

 

An welche Art von Uploadfilter dachten denn die Europa-Politiker, die den Kompromiss zum neuen europäischen Urheberrecht aussgearbeitet haben?

 

 

Vermutlich schwirrten da sehr unterschiedliche Vorstellungen von Uploadfiltern durch die Köpfe der Abgeordneten. Und bei einigen Politikern wie EU-Kommissar Günter Oettinger bin ich mir gar nicht sicher, ob er da eine konkrete Vorstellung hat, wie so ein Uploadfilter aussieht und wie er funktioniert. Jedenfalls haben weder der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments, noch der Rat, noch die Kommission Uploadfilter in ihren Texten überhaupt definiert.

 

 

Stellt sich also die Frage: Was sollen diese Filter denn prinzipiell leisten?

 

 

Die allgemeinste Antwort lautet dann wohl: Die sollen Beiträge, die auf eine Plattform hochgeladen werden sollen, vor dem Hochladen prüfen, ob es irgendeine Urheberrechtsverletzung gibt.

 

 

Dabei werden verschiedene Filter auch heute schon eingesetzt. Schauen wir uns mal an, wie die arbeiten. Ziemlich unproblematisch sind Filter, Suchprogramme, die einfach eine Art Wasserzeichen suchen, das die Autoren oder Produzenten von Videos oder Audiostücken, aber auch von Texten in ihre Datei eingearbeitet haben. Wird solch ein Wasserzeichen erkannt, meldet das System einen Urheberrechtshinweis. Und die Datei kann nicht hochgeladen werden.

 

 

Etwas weiter geht da Google. Die verwenden ein Filtersystem, bei dem Autoren und Produzenten von Videos und Musikstücken Prüfsummen ihrer Werkdateien hinterlegen. Wenn ein Internet-Nutzer dann ein Video hochladen will, wird von seiner Datei auch eine Prüfsumme berechnet und mit den in einer Datenbank hinterlegten Prüfsummen der geschützten Werke verglichen. Bei einer Übereinstimmung gibt es ebenfalls eine Urheberrechtsmeldung, die Datei kann nicht hochgeladen werden. Das funktioniert bei Videos und Audios relativ gut.

 

 

Bei Fotos ist das schon schwieriger. Bei Texten kann man damit keine Ergebnisse erzielen. Bei Fotos werden bildbestimmende Farben und Elemente und Elemente zu einer Prüfsumme verrechnet. So erstellt etwa ein Filter von Microsoft einen digitalen Fingerabdruck eines Fotos. Das verfahren ist etwa eingesetzt worden, um zu verhindern, dass Fotos von Taliban-Führern auf Plattformen hochgeladen werden.

 

Als Folge wurden bei Facebook, die dieses Verfahren einsetzen, viele Fotos von Neugeborenen blockiert, weil sie angeblich terrorverdächtig sind. Bei genauerer Analyse liegt das daran, dass Babys und Taliban mit sehr vielen weißen Textilien bedeckt sind. Das führt dann zu einer Übereinstimmung bei der Prüfsumme.

 

 

Bei Texten kommen Prüfsummen bisher nur zum Einsatz, um sicherzustellen, dass eine Originaldatei nicht manipuliert wurde. Textfilter arbeiten dagegen mit Scanningsoftware. Die haben aber oft ein Problem, den Textzusammenhang zu erkennen. Ganz furchtbar ist das, wenn nur nach einzelnen Stichworten gesucht wird. Dann werden etwa alle Texte zurückgewiesen, in denen Suchworte erkannt werden, die auf einem Index stehen.

 

 

So hat ein Prüfprogramm von Google Texte zurückgewiesen, in denen das Wort Analyse vorkam. Die wurden als pornografisch eingestuft, Anal-yse. Fortgeschrittenere Mustererkennungsprogramme machen diesen Fehler nicht. Aber die können dann zum Beispiel Zitate nicht erkennen oder Ironie.

 

 

 

Hinzu kommt bei allen Filtersystemen, dass die natürlich nur so gut sind wie ihrer Datenbasis. Aber Softwareauswahl und Datenbasis wollen die Urheberrechtspolitiker den Plattformbetreibern überlasse, die wollen hier nicht einmal Mindeststandards definieren.

 

 

Deshalb kann man heute schon die Prognose wagen: Diese Uploadfilter werden jede Menge Dateien zurückweisen, in denen nun wirklich keinerlei Urheberrechtsverletzung steckt. Gegen diese Entscheidung von Algorithmen gibt es keinen Rechtsweg. Denn der nutzer hat den AGB von Youtube & Co zugestimmt. Zwar sieht der Reformentwurf ein Beschwerdemanagement vor.

 

 

Aber das bleibt schwammig und da ist nirgendwo definiert, wer für Beschwerden zuständig ist, in welchem Zeitraum die bearbeitet werden müssen. Und deshalb wird hier Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt.

 

 

Verantwortlich wäre ein Kompromiss, Dateien nur auf Wasserzeichen untersuchen zu lassen. Aber schon bei der Diskussion im Rechtsausschuss im Sommer 2018 hat sich gezeigt, dass einfach kein Verständnis für die unterschiedlichen Arten von Filtern vorhanden ist.

 

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