„Unglaublich, aber wahr!
Demonstranten als gewaltbereite Extremisten erfasst“
So lautet die Überschrift des Kapitels 5.13.8 des Tätigkeitsberichts der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. 2013/2014. Die Datenschützer hatte eine gemeinsame Projektdatei von Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz geprüft. Ihr Urteil:
„Dabei musste ich schwerwiegende Rechtsverstöße feststellen. Denn das BfV hatte eine Vielzahl von Personen gespeichert, die bei einer Anti-Atomkraft-Demonstration lediglich ihr Grundrecht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit ausgeübt hatten. Dies ist rechtswidrig.“
Natürlich sind die Datenschützer der Frage nachgegangen, wie denn die unbescholtenen Bürger in die Sicherheitsdatei geraten konnten. Denn diese Bürger hatten doch nur von ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht, um mit einer Demonstration auf die Risiken der Kernenergie aufmerksam zu machen.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dazu: „Das BMI hat in seiner Stellungnahme zu meinem Prüfbericht gleichwohl einen Zusammenhang zwischen Kernkraftgegnern und Linksextremismus hergestellt. Es folgert aus der Teilnahme an einer solchen Demonstration, dass die Nutzung der Kernkraft als Ausdruck des menschenverachtenden kapitalistischen Systems kritisiert werde und dementsprechend Kernkraftgegner dieses kapitalistische System überwinden wollten.“
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