Mit der Abrissbirne gegen Journalisten

Stuttgart ist laut, bohrend, baggernd, einfach brüllend laut. Denn in Stuttgart wird viel gebaut. So auch direkt vor dem Fenster des Hörfunk-Korrespondentenstudios im Hospitalviertel. Drei Häuser werden dort abgerissen. Es sollen sündhaft teure „Stadt-Domizile“ entstehen.

 

Deshalb bohrt der Meißel mit 128 Dezibel, haut der Bagger Betonteile mit 92 Dezibel in den Container, und lässt der Greifer Deckenplatten aus mehreren Metern Höhe krachend auf den Boden prallen. Die Hörfunk-Journalisten im Korrespondentenstudio können deshalb ihren Job nicht mehr ordentlich machen.

 

Das Studio ist zwar extrem schallisoliert, aber es ist mit einem sogenannten Durchschnittspegel von 72 Dezibel (dB(A)) eher auf den Lärm von Autobahnen oder Sportveranstaltungen ausgelegt. Dort geht es auch nicht gerade leise zu. Aber im Hospitalviertel ist es inzwischen noch lauter als auf den Baustellen von S21, wenn da gesprengt wird.

 

Dabei wäre der meiste Lärm vermeidbar. Denn Beton muss nicht aus mehreren Metern Höhe aufprallen, Abbruchstücke müssen nicht lautstark vor Ort verkleinert werden. Mit nur wenigen Maßnahmen könnten aus den mehr als 90 Dezibel unter 60 db(A) werden.Aber das Baustellenmanagement  ist einfach unterirdisch miserabel.

 

Ich habe deshalb das Amt für Umweltschutz und den grünen Baubürgermeister der Stadt Stuttgart über den unerträglichen Lärm informiert und um Abhilfe gebeten. Es passierte aber nichts. Nach vielen Telefonaten und zahlreichen E-Mails sowie einem Schriftsatz des Rechtsanwaltes vom Journalistenverband bequemte sich das Amt für Umweltschutz nach Wochen endlich zu einer Reaktion.

 

Es "lassen sich hohe Lärmwerte beim einsatz eines Hydraulikmeißels nicht ganz vermeiden", hat mir Baubürgermeister Peter Pätzold heute geschrieben.

 

Er rechtfertigt den Baulärm und argumentiert mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Sschutz gegen Baulärm. Das aber so grottenfalsch, dass ich mich frage: Hat Baubürgermeister Pätzold diese Verwaltungsvorschrift nicht gelesen? Oder ist er der Meinung, die Bürger kennen die eh nicht, und er kann jedweden Unfug damit rechtfertigen.

 

 

Ich habe ihm u.a. so geantwortet:

 

Ihre Anmerkung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm zeigt das geringe Problemverständnis in Ihrem Hause deutlich auf. ...


Deshalb erlauben wir uns, Ihre Anmerkung wie folgt einzuordnen:

Ziffer 3.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm legt fest

"Der Immissionsrichtwert ist überschritten, wenn der nach Nummer 6 ermittelte Beurteilungspegel den
Richtwert überschreitet."
Dies wir dann in Ziffer 6.7.1 wie folgt ausgeführt:

"Zur Ermittlung des Beurteilungspegels ist von dem Wirkpegel unter Berücksichtigung der durchschnittlichen
täglichen Betriebsdauer der Baumaschinen die in der letzten Spalte der folgenden Tabelle angegebene
Zeitkorrektur abzuziehen.
Durchschnittliche tägliche Betriebsdauer in der Zeit von Zeitkorrektur
7 Uhr bis 20 Uhr 20 Uhr bis 7 Uhr
bis 2½ h bis 2 h 10 dB (A)
über 2½ h bis 8 h über 2 h bis 6 h 5 dB (A)
über 8 h über 6 h 0 dB (A)"

Wenden wir das auf einen konkreten Fall an:

Die Ihrem Haus zum Beispiel mitgeteilten Schallpegel vom 12. Mai 2017 14:30 Uhr  bis 17:00 Uhr haben einen Mittelwert vom 90,2 dB(A), einen Spitzenwert von 128 dB(A) ergeben. Hier wurde ein Bohrmeißel über 2,5 Stunden eingesetzt. Der Beurteilungspegel berechnet sich in diesem Fall vom Mittelwert 90,2 dB(A) abzüglich 10 dB(A), was einen Beurteilungspegel vom 80,2 dB(A) ergibt.

Stimmen wir soweit überein?

Weiter im Text:
Bei einem Beurteilungspegel von 80,2 dB(A) ist die Baustelle zu schließen. Deshalb habe ich am 12. Mai 2017 auch die Landespolizei entsprechend informiert. Die Schallemission auf der Baustelle wurde dann auch serh rasch beendet.
 
Ihr Haus als Aufsichtsbehörde hat auf dieser massive Überschreitung des gesetzl Grenzwerets gar nicht reagiert. und hier ging es eben gerade nicht um einen Spitzenwert. Auch der war zu monieren, betrug er doch 128 dB(A). Ein Spitzenpegel in dieser Höhe darf getrost als Körperverletzung gelten.

Statt dessen haben Sie über acht Wochen lediglich freundliche Gespräche mit der Bauträgerin geführt. Die Aufsichtbehörde hat hier also einen eklatanten Rechtsverstoß geduldet.

Ich erwarte eine umgehende Erklärung des Baubürgernmeisters, welche Maßnahmen gegen diese Lärmbelästigung ergriffen werden. Wir behalten uns eine Dientsaufsichtsbescwherde gegen den zuständigen Amtsleiter, der nach Mitteilung dieser Lärmemission hätte tätig werden müssen, aber untätig geblieben ist, vor, werden bei Bedarf, wenn die Aufsichtsbehörde diesen Schallemissionen nicht künftig abhilft, auf Baustopp klagen und das Umweltministerium als höhere Immissionsschutzbehörde darum bitten, die untere Immissionsschutzbehörde entsprechend anzuweisen.

 

 

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So weit meine Antwort.

Ich bin echt erschüttert, wie untätig die zuständige Stadtverwaltung hier bleibt. Wir werden sie zur Tätigkeit zwingen müssen.

Und ich werde noch ofst an

peter.paetzold@stuttgart.de

und an

ob.buero@stuttgart.de mailen müssen.

 

Ihr bestimmt auch. Denn wir müssen etwas tun gegen diesen unnötigen Baulärm, nur weil eine Aufsichtsbehörde ihren Job nicht ordentlich machen will.

Was kann ein Comiccast?