Mein Antrag zur Sicherung des Informantenschutzes auch vor nachrichtendienstlicher Ausforschung ist vom Verbandstag des Deutschen Journalistenverbandes am 6. November 2013 in Hannover beschlossen worden. Bundesvorstand und Antragskommission wollten ihn an einigen Stellen abschwächen, das haben die Delegierten aber verhindert. Jetzt muss der DJV aktiv Druck auf die Bundesregierung aufbauen und ausüben.
Ganz wichtig sind die im letzten Abschnitt geforderten Änderungen im BKA-Gesetz.
So beschlossen also:
Der DJV fordert die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, wirkungsvolle Maßnahmen zur Sicherung des Informantenschutzes auch gegen nachrichtendienstliche Ausspähung zu ergreifen. Die müssen insonderheit darin bestehen, den deutschen Nachrichtendiensten (Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst) Weisung zu erteilen, Journalisten als Berufsgeheimnisträger im Umgang mit ihren Informanten nicht zum Gegenstand nachrichtendienstlicher Vorgänge zu machen, und den Sicherheitsbehörden Weisung zu erteilen, eine entsprechende Ausforschung von Journalisten als Berufsgeheimnisträger im Umgang mit ihren Informanten durch ausländische Nachrichtendienste zu verhindern, indem Spähattacken durch entsprechende technische Sicherung der Kommunikationswege und Veröffentlichung aller den Sicherheitsbehörden bekannt gewordener Sicherheitslücken in Kommunikationsprotokollen, Anwendungssoftware und Betriebssystemen zumindest erheblich erschwert werden. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, den Informantenschutz über internationale Verträge und eine entsprechende Erweiterung der bereits in der Vorberatung befindlichen UN-Resolution zur Sicherung der Pressefreiheit gegen die Ausspähaktionen der National Security Agency und des britischen GCHQ international abzusichern.
Der DJV fordert darüber hinaus den Gesetzgeber auf, in der jetzigen Legislaturperiode die gesetzlichen Grundlagen für eine volle Anerkennung von Journalisten als Berufsgeheimnisträger zu schaffen. Dazu zählt auch der Schutz von Journalisten als Berufsgeheimnisträger vor Online-Durchsuchungen, weitere Telekommunikationsüberwachungen sowie die optische und akustische Überwachung von Wohnungen, wie sie im BKA-Gesetz geregelt ist.
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