OB Keck, die Korruption und der Staatsanwalt

Manfred Kupper, der SPD-Chef Kornwestheims, hat mich in einer Mail vom vrgangenen Samstag gebeten, rechtliche Schritte gegen den Zweckverband Pattonville in Sachen Korruptionsverdacht bei den "vergessenen" Abwasseranschlussgebühren 2002 und in Sachen Verdacht auf Untreue bei den als "offenen Resten" deklarierten verschwundenen Gelder der Jahre 2005, 2006 und 2007 einzuleiten.

 

Ich habe ihm geantwortet und aufgezeigt, dass hier mit Verjährungsfristen gearbeitet wurde, so dass Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aus formalrechtlichen Gründen nicht mehr möglich sind.

 

Hier mein Brief an Manfred Kupper:

 

Hallo Herr Kupper,

 

ich stimme Ihnen zu: Dasselbe Prozedere noch einmal durchzuführen, ist sinnlos. Verantwortlich dafür sind die Zweckverbandsverwaltung

und die politische Leitung, die vertuschen und nur salamitaktikmäßig das einräumen, was man ihnen nachweisen kann. Das hat zwar schon zu erstaunlichen Ergebnissen geführt (siehe: Unterlassung der Beitreibung der Abwasseranschlussgebühren), aber es ist mühsam für einen ehrenamtlichen Beirat wie mich, dem intransparenten Verwaltungsapparat die einzelnen massiven Verstöße und Fehler nachzuweisen und deren Vertuschung zu verhindern.

 

Ich habe von einem unabhängigen Juristen prüfen lassen, ob die vorliegenden Indizien und Beweisstücke für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ausreichen. Ergebnis: Sie würden ausreichen, allerdings sind die mutmaßlichen Straftaten, die es zu ermitteln gelte, bereits verjährt. Somit kann aus formalen Gründen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. 2007 war das entscheidende Jahr dafür, 2010 hat die GPA die Jahresrechnungen 2002 und 2003 geprüft und prompt beanstandet. Ab 2007 aber griff die Verfristung. Somit waren aus Verjährungsgründen bereits zu diesem Zeitpunkt Ermittlungen in Zusammenhang mit den §§ 266, 331, 332, 333 StGB nicht mehr möglich

 

 

Die Jahresrechnung 2005 wurde im Jahr 2010 geprüft, weil sie erst so spät erstellt wurde. Ich konnte die Offenen Reste und unaufgeklärten Buchungen erst 2011 öffentlich machen,weil die Verwaltung den Prüfbericht unter der Decke hielt - aus gutem Grund, denn Anfang 2011 war auch die etwaige Untreue verjährt. Nach der Verfristung kann aus rein formalen Gründen kein Ermittlungsverfahren mehr eingeleitet werden.

 

Jetzt dürfte auch klar werden, warum die Jahresrechnungen in Pattonville erst immer mit mehrjähriger Verspätung erstellt werden. Man entzieht mit der formalen Verfristung jedem Ermittlungsansatz den Boden.

 

Deshalb bitten Sie zwar um den richtigen Schritt, allein, er ist aus formalen Gründen nicht möglich.

 

Wir müssen dieses System, mit dem rechtsfreie Räume im Zweckverband geschaffen werden, endlich abstellen. Denn sonst geht es munter so weiter.

 

Wie also wollen wir mit dieser Situation jetzt umgehen?

 

Diese Fragen müssen wir beantworten, und der erste Schritt muss darin bestehen, dass der Zweckverband endlich Transparenz herstellt und nicht weiterhin vertuscht.

 

 

Ihr

Peter Welchering

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Kommentare: 4
  • #1

    Manfred (Donnerstag, 06 Dezember 2012 13:52)

    Ja, so funktioniert das eben mit dem "tiefen Staat" in Deutschland. Diese Parallelstrukturen sind beängstigend.

  • #2

    Andrea (Dienstag, 08 Januar 2013 21:43)

    Dieser Sumpf muss endlich trockengelegt werden.

  • #3

    Petros (Mittwoch, 09 Januar 2013 12:26)

    Hat Frau Keck doch der Kornwestheimr Zeitung gesagt, sie will noch mal sich als Oberbürgermeisterin wiederwählen lassen. DS wird sie nicht mehr gewählt. Voher muss sich Zweckverband viel ändern.

  • #4

    Barnaby (Donnerstag, 10 Januar 2013 09:17)

    Stichwort Anfangsverdacht und Verjährung:
    Wenn in den Jahren 2002 bis 2007 durchgehend unaufgeklärte Reste und Fehlbeträge aufgetreten sind, dann legt das doch den Schluss nahe, dass dies auch für die Folgejahre zutrifft. Insoweit dürfte sich auch ohne Vorliegen der entsprechenden Jahresrechnungen ein Anfangsverdacht auf (fortgesetzte) Straftaten begründen lassen, die heute noch nicht verjährt sind. Die entsprechenden Belege etwa für 2010 konnte die StA im Rahmen des Ermittlungsverfahren prüfen lassen.

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