Unfähigkeit, Korruption oder Untreue?

Der Pattonviller Finanzskandal geht weiter

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Da wurden von der Verwaltung meiner Heimatgemeinde doch glatt Gebühren für Hausanschlüsse vergessen. Die pikante Frage dabei: Wer gut konnte mit der politischen Zweckverbandsleitung oder mit der Leitung der Verwaltung, wurde bei dem wurde glatt "vergessen", ausstehende Gebühren anzumahnen? Jetzt sind sie jedenfalls verjährt. Und es hat übel Zeit und Kraft gekostet, die Details herauszubekommen, die die Verwaltung nach besten Kräften zu vertuschen versuchte.

 

Dennoch lohnt es sich, der Frage nachzugehen: Wie tief ist denn schon der von der baden-württembergischen Ministerion Bilkay Öney festgestellte "tiefe Staat in Deutschland". Auf kommunaler Ebene, so will es manchmal scheinen, gibt es eine beängstigende Entwicklung.

 

Mit der nachfolgenden Brief geht die Arbeit an der Aufklärung weiter. Mal schauen, ob auch diesmal die Verwaltung einen Anwalt einschaltet, der natürlich von Steuergeldern bezahlt wird.

 

 

 

 

Zweckverband Pattonville/Sonnenberg

Frau Zweckverbandsvorsitzende

Ursula Keck

John-F-Kennedy-Allee 19/3

71686 Remseck

                     

 

 

 

19. Oktober 2012

 

 

Sehr geehrte Frau Keck,

 

die Verwaltung musste nach längerer Hinhaltetaktik in der vorletzten Beiratssitzung einräumen, dass Gebühren für Abwasseranschlüsse im Jahr 2002 nicht beigetrieben wurden. Ausgehend von diesem mühseligen Prozess der Wahrheitsfindung, der von der Verwaltung kräftig behindert wurde, stellt sich die Frage, ob Sie es ausschließen können, dass die Unterlassung von Beitreibungen im Jahr 2002 in irgendeinem Zusammenhang mit etwaig gewährten Zuwendungen, wie zum Beispiel Einladungen zu einem Abendessen oder ähnlichen Veranstaltungen, oder Gewährungen an Verwaltungsmitarbeiter gestanden hat (dazu zählen auch in einem Wahlamt Tätige). Wenn Sie diese Frage positiv beantworten können, interessiert mich, auf welcher Grundlage diese Bejahung erfolgen kann (z.B. dienstliche Erklärungen oder ähnliches). Wenn Sie diese Frage negativ beantworten müssen, interessiert mich, welche Maßnahmen zur Aufklärung eingeleitet wurden oder werden.

 

Weiterhin interessiert mich, ob ähnliche Unterlassungen von Beitreibungen auch in den Jahren 2003 und folgende festzustellen sind, und welche Bereiche davon etwaig betroffen sind. Auch in diesem Fall bitte ich um Aufklärung, ob Sie im Falle der Bejahung ausschließen können, dass derartige Unterlassungen dann in irgendeinem Zusammenhang mit etwaig gewährten Zuwendungen oder „Annehmlichkeiten“, wie zum Beispiel Einladungen zu einem Abendessen oder ähnlichen Veranstaltungen, oder Gewährungen an Verwaltungsmitarbeiter gestanden haben.

 

Weiterhin bitte ich um Stellungnahme, wie hoch gemäß vorliegendem Prüfungsbericht, der zur Zeit von der Verwaltung noch unter Verschluss gehalten wird, die als fehlende Reste bezeichneten verschwundenen Gelder in den jahren 2008, 2009 und 2010 sind.

 

Ich erwarte diesmal wahrheitsgemäße Auskünfte. Von der Beantwortung dieser Fragen hängt auch ab, ob die Staatsanwaltschaft Stuttgart informiert werden muss. Dies scheint dann geboten zu sein, wenn die Verwaltung den Verbleib der Gelder und den Sachverhalt der nicht beigetriebenen Gelder nicht aufklären, sondern weiterhin vertuschen will.

 

Mit freundlichen Grüßen

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