Warum wollen Verleger unbedingt ein Leistungsschutzrecht? Das habe ich sehr viele verschiedene Menschen gefragt, Journalisten, Verleger, Zeitungsausträger, Drucker, Ökonomen...
Die Schnittmenge dieser vielen Antworten und Erklärungsversuche lautet ungefähr so: Die Verleger haben in ihrer Mehrheit nicht erkannt, dass digitale Paradigmenwechsel im Verlagsgeschäft im wesentlichen dadurch verursacht ist, dass journalistische und publizistische Dienstleistungen und Produkte vielfach nicht mehr dem Zwang der ökonomischen Knappheit unterliegen. Daraus lassen sich zwar neue Geschäftsmodelle ableiten, doch das passiert wohl nur unter großen Schmerzen, wie nicht nur das Beispiel der Musikindustrie zeigt.
Einige Musikmanager haben – Jahre zu spät – immerhin eingesehen, dass ein Song als Datei im MP3-Format gespeichert als Produkt eben nicht mehr dem Zwang der ökonomischen Knappheit unterliegt. Darin unterscheidet er sich eben von einem auf CD gebrannten Song.
Aber auch wenn das Produkt nicht mehr ökonomischer Knappheit unterliegt, kann die damit verbundene Dienstleistung durchaus noch nach dem Prinzip ökonomischer Knappheit vermarktet werden. Das macht ja die Musikindustrie auch, z.B. mit Konzerten und anderen Live-Events.
Urheber in anderen Bereichen könnten andere, aber durchaus ähnliche, Modelle entwickeln. Nur müssen sie dabei eines beachten: Gilt das Prinzip der ökonomischen Knappheit nicht mehr, kann diese Knappheit durch kein Gesetz einer Legislative auf dieser Welt mehr hergestellt werden. Der Geist ist einfach aus der Flasche.
Mit dem Leistungsschutzrecht versuchen die Verleger, diesen Geist in eine neue Flasche stecken zu wollen. Doch Geister sind schlau. Sie wissen eben, dass das LSR der völlig falsche Weg ist.
Mit anderen Worten: Auch ein den Verlegern vom Gesetzgeber verliehenes Privileg, das abgeschaffte Prinzip ökonomischer Knappheit auf rechtlichem Wege wieder restituieren zu wollen, wird die Probleme nicht lösen.
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