Noch schmutzigere Tricks mit dem Abwasser

 

Erklärung zur gesplitteten Abwassergebühr in Pattonville

 

Nachdem die Verantwortlichen des Zweckverbandes Pattonville in Sachen Abwassergebühr kräftig mit Nebelkerzen geworfen haben und – wie in der Vergangenheit bereits – für größtmögliche Intransparenz gesorgt haben, sehe ich mich zu folgender Erklärung veranlasst:

 

In Pattonville haben wir es in den Bauabschnitten I bis VI mit öffentlichen Mulden-Rigolen-Systemen auf privaten Grundstücken zu tun. In der Abwassergebührensatzung werden hingegen nur private Mulden-Rigolen-Systeme auf privaten Flächen und öffentliche Mulden-Rigolen-Systeme auf öffentlichen Flächen berücksichtigt. Die in Pattonville überwiegend anzutreffende dritte Kategorie öffentlicher Mulden-Rigolen-Systeme auf privaten Flächen wird dagegen überhaupt nicht berücksichtigt. Das habe ich gegenüber Zweckverbandsvorsitzenden Karl-Heinz Schlumberger bereist im Dezember 2010 angemerkt und ihn darum gebeten, dieser Situation Rechnung zu tragen. Dieses dreigeteilte Tarifierungsmodell, as Gebührengerechtigkeit herstellt, ist also seit Dezember 2010 bekannt.

 

Seitdem taktiert die Zweckverbandsverwaltung unseriös und verbreitet teilweise falsche Tatsachenbehauptungen, so zuletzt die Äußerung von Zweckverbands-Geschäftsführer Dieter Girrbach, die privaten Flächen der öffentlichen Mulden-Rigolen-Systeme seien in öffentlichem Besitz.

 

Im Kern geht es um folgendes:

 

Bei privaten Mulden-Rigolen-Systeme auf privaten Flächen wird das Regenwasser mit Faktor 0,1 tarifiert, gleichgültig, ob es von vollständig versiegelten Flächen oder Rasenflächen eingeleitet wird. Bei öffentlichen Mulden-Rigolen-Systemen auf öffentlichen Flächen hingegen wird Regenwasser je nach Versieglungsgrad mit Faktor 0,9 für vollständig versiegelte Flächen, mit Faktor 0,6 für stark versiegelte Flächen und mit Faktor 0,3 für wenig versiegelte Flächen multipliziert. Öffentliche Mulden-Rigolen-Systeme auf öffentlichen Flächen werden deshalb komplett der öffentlichen Abwasserbeseitigung zugerechnet.

 

Der Zweckverband will aber nun auch öffentliche Mulden-Rigolen-Systeme auf privaten Flächen vollkommen der öffentlichen Abwasserbeseitigung zuordnen und wie öffentliche Mulden-Rigolen-Systeme auf öffentlichen Flächen behandeln. Genau das aber ist nicht zulässig. Denn diese von der öffentlichen Hand eingerichteten Mulden-Rigolen-Systeme befinden sich ja auf privatem Grund und Boden. Und das muss in Rechnung gestellt werden.

 

Deshalb muss die Abwassersatzung um genau diese dritte Kategorie erweitert werden. Das ist ganz einfach zu bewerkstelligen und würde für Gebührengerechtigkeit sorgen.

 

Doch genau das wollen die politisch Verantwortlichen im Zweckverband nicht. Genau so, wie sie während der vergangenen Jahre mit den Abwassergebühren getrickst haben und Fantasiezahlen in die Haushaltspläne geschrieben haben, wollen sie auch jetzt wieder Undurchsichtigkeit und werfen mit Nebelkerzen. Mal behauptet ZVV-Geschäftsführer Girrbach, die privaten Flächen, auf denen der Zweckverband das Mulden-Rigolen-System in den Bauabschnitten I bis IV errichtet hat, seien nicht in privatem Besitz, sondern im öffentlichen. Nachdem er wegen dieser absurden Unwahrheit ermahnt wurde, zaubern ZVV-Vorsitzender Schlumberger und sein Geschäftsführer plötzlich auf der gestrigen Zeckverbandsversammlung den Faktor 0,1 nur für die direkten Flächen des Mulden-Rigolen-Systems aus dem Hut. Diese Faktorenberechnung kann gar nicht seriös umgesetzt werden. Damit würde zudem immer noch Faktor 0,9 für vollständig versiegelte Flächen, Faktor 0,6 für stark versiegelte Flächen und Faktor 0,3 für wenig versiegelte Flächen bei den öff. Mulden-Rigolen-Systemen auf privatem Grund und Boden gelten. Es muss aber berücksichtigt und in Rechnung gestellt werden, dass diese öff. Mulden-Rigolen-Systeme auf privatem Grund und Boden liegen. Deshalb führen alle Nebelkerzen von Schlumberger und Girrbach an einem Punkt einfach nicht vorbei:

 

Um der Wirklichkeit in Pattonville gerecht zu werden, müssen in der Abwassersatzung drei Kategorien für Mulden-Rigolen unterschieden werden:

 

  1. private Mulden-Rigolen-Systeme auf privaten Flächen
  2. öffentliche Mulden-Rigolen-Systeme auf öffentlichen Flächen
  3. öffentliche Mulden-Rigolen-Systeme auf privaten Flächen.

 

Hier müssen unterschiedliche Tarifierungen her, um Gebührengerechtigkeit zu schaffen. Entweder setzt der Zweckverband dieses Gebührenmodell endlich um, oder dies wird über die Verwaltungsgerichtsbarkeit erzwungen. Da helfen alle Verdunkelungsabsichten und Nebelkerzen der Verantwortlichen des Zweckverbands nicht.

 

Pattonville, 18. Oktober 2011

 

Peter Welchering

Mitglied des Beirates für en Zweckverband Pattonville

 

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