Offener Brief an den Vorsitzenden des
Zweckverbandes Pattonville
Karl-Heinz Schlumberger
via E-Mail
Sehr geehrter Herr Schlumberger,
die Bestimmungen zur gesplitteten Abwassergebühr sind eindeutig: Wer auf seinem Grundstück ein Versickerungssystem für Regenwasser vorhält, zahlt eine geringere Abwassergebühr. Landesweit wird von den meisten Kommunen dafür statt des Faktors 1,0 nur der Faktor 0,2 berechnet – also ein deutlicher Nachlass gewährt. Nur in Pattonville soll das mal wieder nicht gelten. Hier will die Zweckverbandsverwaltung über Mulden-Rigolen-Systeme versickertes Regenwasser behandeln wie Abwasser, das von einem zubetonierten Parkplatz in die Kanalisation läuft.
Die Begründung der Verwaltung lautet: Der Zeckverband habe das Mulden-Rigolen-System in den ersten sechs Bauabschnitten auf den Grundstücken der Pattonviller Hausbesitzer angelegt und trage die Kosten für den Unterhalt. Dagegen argumentieren die Pattonviller Hausbesitzer, dass das Versickerungssystem ja auf ihrem Grundstück angelegt sei.
Ich habe den Fall jetzt juristisch klären lassen. Im Grundbuch wird mein Eigentum mit dem Mulden-Rigolen-System belastet. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Reallast bzw. Dienstbarkeit. Das bedeutet, dass das Mulden-Rigolen-System nach deutschem Sachenrecht (§ 1105 BGB) eine – geldwerte – Leistung darstellt, die der Grundstückeigentümer durch ein Nutzungsrecht dem Zweckverband gewährt. Klingt kompliziert, ist aber in der Konsequenz ganz einfach. Denn die Rechtsprechung sieht hier vor, dass diese Reallasten berechnet werden müssen.
Wenn die Zweckverbandverwaltung die Unterhaltskosten für das Mulden-Rigolen-System auf den Privatgrundstücken in den ersten sechs Bauabschnitten den Eigentümern als volle Abwassergebühren in Rechnung stellen will, müssen die Reallasten ebenfalls in die Gebühren einbezogen werden. Denn im siebten Bauabschnitt befinden sich die Mulden-Rigolen-System auf Grundstücken des Zweckverbandes, nicht auf Privatgrundstücken.
Ich weiß, dass Sie die gesplittete Abwassergebühr aus tiefem Herzen ablehnen. Darin unterscheiden wir uns. Ich finde sie ökologisch sinnvoll. Aber dass Ihre Ablehnung nun so weit geht, völlig absurde Gebührenforderungen zu entwickeln, ist einfach nicht in Ordnung. Auch auf diese Weise werden Sie den Bürger nicht überreden können, dass die sinnvolle gesplittete Abwassergebühr nichts für Pattonville sei. Wir müssen lediglich die unprofessionelle Umsetzung korrigieren. Die Eigentümer der ersten sechs Bauabschnitte würden über die Abwassergebühr doppelt zur Kasse gebeten. Und das ist eine eklatante Ungleichbehandlung.
Die Zweckverbandsverwaltung hat jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder sie berechnet die Gebühren für Regenwasser, das in Versickerungsanlagen abgeleitet wird auch in Pattonville zum landesüblichen erniedrigten Gebührensatz (Faktor 0,2) oder sie muss in jedem einzelnen Fall den Wert der Reallast in die Gebührenrechnung mit einbeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Peter Welchering
Mitglied im Beirat des Zweckverbandes Pattonville
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Manfred (Freitag, 14 Oktober 2011 13:18)
Es gab doch vor einem Jahr schon mal Streit um die Abwassergebühren, weil der Haushaltsplan einen Überschuß aufgeweisen hat und die Verwaltung die Gebühren erhöhen wollte. Damals hat sich die Verwaltung ja geweigert die Gebührenberechnung offenzulegen. Die haben halt was zu verbergen. jetzt soll wohl irgendwas oder irgendwer mit den höheren Abwassergebühren saniert werden.
Freunde: Verwaltugn nach Gutsherrenart ist von gestern. Lasst das sein.