Mein Brief an den Vorsitzenden des SPD-Ortsvereins Konrwestheim, Manfred Kupper:
Hallo Herr Kupper,
wir können gern über den Wahrheitsbegriff diskutieren, ich habe erst kürzlich ein Buch in der Akademischen Verlagsgesellschaft München dazu veröffentlicht:
http://www.welchering.de/2011/02/23/wissenschaft-als-grenzwert/
Wenn Sie ein Exemplar kaufen, fließen 8,73 EUR in meine Tasche. (Sie sehen, ich bin ein transparenter Mensch!)
Hier geht es darum, dass eine Diskussion über den Beirat mit einer Unwahrheit, nämlich genau genommen einer falschen Tatsachenbehauptung, für die das Schreiben des RP vom 23. Februar den
Indizienbeweis liefert, begonnen wurde.
Wir können gern darüber diskutieren, dass der Beirat erst dann Angelegenheiten öffentlich diskutieren kann, wenn die Gemeinderäte darüber debattiert haben. Das ist mit einem ansatzweisen
Zeitmanagement zu lösen, auch wenn die Zweckverbandsverwaltung das bisher nicht hinzubekommen scheint.
Der Vorsitzende hat argumentiert, das RP habe festgestellt, die bisherige Arbeitweise des Beirats sei nicht rechtskonform, und hat erläutert, gegen die öffentliche Beratung würden rechtliche
Gründe eingewandt. Mit anderen Worten: Aus rechtlichen Gründen müsse der Beirat nicht-öffentlich tagen. Ich habe dreimal (in Ziffern: 3) nach diesen Gründen gefragt und keine Antwort erhalten und
lese nun, nachdem ich diese Frage an den Regierungspräsidenten weiter gespielt habe, dass es um einen Imageaspekt ging, nicht um rechtliche Fragen.
Das ist keine Frage der Sehkraft oder der Brille, das ist schlicht die Unwahrheit, die der Vorsitzende dort gesagt hat. Und er hat dies in politischen Zusammenhängen nicht zum ersten Mal
gemacht.
Ich bin es als Bürger leid, dass die von unseren Steuergeldern bezahlten Amtsinhaber, die Unwahrheit sagen, um ihre politischen Ziele erreichen zu können.
Das ist nicht mal eben geschummelt, nicht mal eine andere Sichtweise. Hier kommen Sie nicht einmal mit einem extremen Relativismus weiter. Denn hier ist im Kern ein
angebliches Argument eines Dritten vorgetragen worden, das dieser so nicht bestätigen kann und das darüber hinaus unwahr ist. Bei der prozessualen Wahrheitsfindung wird dies Indizienbeweis nach
erfolgtem Zeugnis genannt, der philosophische Begriff ist hier schlichter: Er nennt es die logische Herleitung des Beweises einer falschen Tatsachenbehauptung. Das ist - zugegebenermaßen - ein
politisch-ethisches Thema, denn hier geht es um Unaufrichtigkeit.
Wer schreibt, die Wahrheit sei in der Politik so eine Sache, wie Sie es getan haben, der läuft Gefahr, den Umgang mit der Unwahrheit zum bloßen taktischen Mittel zu erklären. Herr zu
Guttenberg ist daran gescheitert. In der Tat steht hier die Politik vor einem Paradigmenwechsel. Die Zeit der - auch politischen - Lügen ist nämlich vorbei. Sie werden durch Leak-Plattformen und
Schwarmintelligenz aufgedeckt.
Also noch einmal: Es geht um den Punkt, dass der Vorsitzende nicht die Wahrheit gesagt hat, um ein politisch von ihm erwünschtes Ergebnis herbeiführen zu können. Solch ein Verhalten ist moralisch
verwerflich und hat in der Politik nichts zu suchen. Wenn Sie mögen, schicke ich Ihnen gern meine "Streitschrift für eine liberale Ethik". Da ist diese hier etwas verkürzte
Argumentationskette noch einmal sauber aussagenlogisch hergeleitet.
Wer bürgerschaftliches Engagement will, darf nicht zulasen, dass dem Bürger die Unwahrheit gesagt wird, in einigen Fällen gelogen wird. Das klären wir jetzt bitte erst
einmal.
Danach unterhalten wir uns darüber, den Zweckverband aufzulösen, weil er undemokratische Strukturen und ineffiziente Prozesse aufweist. Eine Zweckverbandsversammlung, in der die drei OBs
Stimmrecht haben, nicht aber die gewählten Stadträtinnen und Stadträte, hat ein demokratietheoretisches und ein ethisches Problem!
Für die nächsten drei Tage muss ich mich aus dieser Diskusion leider aus beruflichen Gründen verabschieden. Aber wir werden sie ja ohnehin in der nächsten Beiratssitzung führen.
Ihr
peter Welchering
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