Personenbezogene IP-Adressen verhindern!
Die letzten Internetadressen nach dem Protokollstandard der Version 4 sind nun vergeben worden. Jetzt muss auf Internet-Protokoll-Version 6 umgestellt werden. Und diese Umstellung nehmen die Freunde der Überwachung des Internet wieder einmal zum Anlass, um die Einführung der personenbezogenen IP-Adresse zu fordern.
China will sie unbedingt einführen, das Heimatschutzministerium der Vereinigten Staaten will da auch durchaus mitmachen. In der Bundesrepublik denkt der eine oder andere Ministeriale im Bundesministerium des Inneren in Alt-Moabit etwas lauter als gewohnt über eine solche personenbezogene IP-Adresse nach.
Eine solche persönliche IP-Adresse würde jeden Bürger, ob er nun das Internet wirklich nutzt oder nicht, von der Wiege bis zur Bahre begleiten. Er wäre über diese personenbezogene IP-Adresse jederzeit zu identifizieren. Die Umstellung auf die neue Internet-Protokoll-Version 6 bietet hier tatsächlich einige Voraussetzungen, um solch eine personenbezogene IP-Adresse mit wenig Aufwand einzuführen und entsprechende Überwachungssysteme zu installieren.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine effiziente Überwachung der Bürger mittels einer personenbezogene IP-Adresse ist die Reservierung großer Adressblöcke für diesen Zweck. Das müssen zusammenhängende Adressblöcke sein, so dass die staatlichen Stellen die Einwohner ihres Staates von A bis Z durchnummerieren können mit solchen IP-Adressen.
Im Falle der Bundesrepublik Deutschland gehen Statistiker von einem Adressblock aus, der ungefähr 800 Millionen Internet-Protokoll-Adressen umfassen müsste. Und diese Internet-Protokoll-Adressen müssen in einem zusammenhängenden Block organisiert sein, damit eine effiziente Überwachung stattfinden kann. Mit IP-Version 6 ist das kein Problem. Hier sind mehr als 340 Sextillionen Internet-Protokoll-Adressen verfügbar. 10 hoch 36: das ist eine Sextillion. Gehen wir mal von den Milliarden aus. Denn IP-Version 4 stellt ungefähr vier Milliarden IP-Adressen bereit. Nach der Milliarde kommt die Billion, nach der Billion die Billiarde (10 hoch 15). Dann kommen die Trillion, die Trilliade, die Quadrillion, die Quadrilliarde. Mit der Quintillion sind wir dann bei 10 hoch 30, also springen wir weiter zur Quintilliarde. Nach der Quintilliarde kommt dann endlich die Sextillion.
Umgerechnet heißt das, dass jeder Mensch auf dieser Erde- und davon haben wir gut sechs Milliarden - für sich rund 340 Millionen IP-Adressen in Anspruch nehmen und haben kann. Da fallen 800 Millionen Internet-Protokoll-Adressen für die personenbezogene IP-Adresse als zusammenhängender Adressblock nicht weiter ins Gewicht.
Mit dieser persönlichen IP-Adresse können Sicherheitsbehörden nicht nur nachvollziehen, wer gerade auf welchen Webseiten surfen, wer welche E-Mail an wen schreibt, wer mit dem via Internet telefoniert, wer welche Dateien im Netz herunterlädt und wer sich gerade wo mit seinem Smartphone befindet. Nicht nur der Internet-Nutzer, sondern jeder Bürger wird mit einer solchen persönlichen IP-Adresse vollkommen transparent in seinem Verhalten, in seinem Leben, im seinem Tun. Diese Chance wollen sich einige Sicherheitspolitiker nicht entgehen lassen. Und deshalb schwappt mit der Umstellung auf die Internet-Protokoll-Version 6, die in den nächsten Monaten und Jahren ansteht, auch die Diskussion um die Einführung einer persönlichen IP-Adresse aus den Vereinigten Staaten von Amerika zu uns herüber.
Machen wir uns nichts vor: wer die Einführung einer persönlichen IP-Adresse fordert, der will Bürger überwachen, der will Verhaltensprofile anfertigen, und der ist auf dem Weg in den totalen Überwachungsstaat.
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